Gerichtsentscheidung: ThyssenKrupp darf Dofasco nicht übernehmen
Gerichtsentscheidung: ThyssenKrupp darf Dofasco nicht übernehmen. Rotterdam/Düsseldorf (RPO). ThyssenKrupp kann den kanadischen Stahlhersteller Dofasco voraussichtlich nicht übernehmen. Der Konzern scheiterte vor einem Gericht in Rotterdam mit einer Klage gegen Arcelor Mittal. ThyssenKrupp hatte Arcelor Mittal im Dezember 2006 auf Einhaltung einer Anfang 2006 unterzeichneten Absichtserklärung verklagt. Darin hatte sich die damalige Mittal Group verpflichtet, ThyssenKrupp im Falle einer erfolgreichen Übernahme von Arcelor Dofasco zu verkaufen. Das will Arcelor Mittal nun nicht mehr tun.
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