Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde ab: Karlsruhe bestätigt Altersgrenze für Kassenärzte
Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde ab: Karlsruhe bestätigt Altersgrenze für Kassenärzte. Karlsruhe (rpo). Wer das 55. Lebensjahr überschritten hat, darf sich nicht als Kassenarzt niederlassen. Dies wollte ein 60jähriger Arzt Oberarzt nicht hinnehmen und zog vor das Bundesverfassungsgericht - ohne Erfolg.