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Ansprüche seien verjährt: Olympia-Attentat: Keine Entschädigung für Hinterbliebene




Ansprüche seien verjährt: Olympia-Attentat: Keine Entschädigung für Hinterbliebene. München (dpa). Die Hinterbliebenen elf israelischer Opfer des Olympia-Attentats von 1972 in München erhalten endgültig keine Entschädigung von staatlichen Stellen in Deutschland. Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München, wonach die so genannten Amtshaftungsansprüche verjährt seien, hatten die Angehörigen Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.

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