Kleve: 2.400 Euro Strafe für Pflegerin. Das Landgericht Kleve hat eine Krankenpflegerin zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt. Die 42-jährige war wegen fahrlässiger Tötung eines Patienten angeklagt. In einem Pflegeheim in Bedburg-Hau hatte die Krankenpflegerin einen Epilepsie-Patienten mehrere Minuten lang unbeaufsichtigt in der Badewanne liegen lassen.